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AKTUELLES

Unsere Steuerspartipps für Ihre Steuerersparnis

Unsere Steuertipps für Ihre Steuererparnis
 

Aktuelle Nachrichten

 
  • Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte: Tatsächlich gefahrener Umweg ist anzuerkennen!

    Bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist der tatsächlich gefahrene Umweg anzuerkennen, wenn er zuverlässiger als der kürzeste Weg ist. Darauf weist der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. - BDL in Berlin hin.
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  • Dienstwagen nutzen - ohne Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge

    Ein Dienstwagen ist ein Fahrzeug des Arbeitgebers, das er dem Arbeitnehmer regelmäßig nicht nur für dienstlich bedingte Fahrten sondern auch zur privaten Nutzung oder für die Fahrten zwischen seiner Wohnung und der regelmäßigen Arbeitsstätte überläßt. Für den dadurch entstehenden geltwerten Vorteil hat der Arbeitgeber eine Abgabe abzuführen. Diese wird regelmäßig pauschal ermittelt (1 %-Regelung) und kann in bestimmten Fällen zu einer zu hohen Steuer- und Sozialversicherungsbelastung beim Arbeitnehmer führen.
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  • Kinder über 18 Jahre: Kindergeldregelungen zur Zweitausbildung vorteilhaft nutzen!

    Ab 2012 besteht für Kinder über 18 und bis zu 25 Jahren bei einer beruflichen Erstausbildung unabhängig von deren Einkommen stets ein Anspruch auf Kindergeld. Als berufliche Erstausbildung gelten alle Ausbildungsmaßnahmen bis hin zum Hochschulstudium, die zur Aufnahme eines Berufes befähigen und mit einer staatlichen oder staatlich anerkannten Prüfung erfolgreich abgeschlossen wurden.
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  • Schneeräumkosten auf öffentlichen Straßen als haushaltsnahe Dienstleistungen ansetzen!

    Die Reinigung und Schneeräumung durch selbständige Dienstleister gelten unstreitig als haushaltsnahe Dienstleistungen, soweit sie auf dem zum Haushalt gehörenden Grundstück vollzogen werden.
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  • Unfallkosten steuerlich geltend machen!

    Überrascht von Schnee, Eis und Eisregen haben Tausende von Arbeitnehmern in diesen Tagen mit ihrem Pkw auf der Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte selbtverschuldete Unfälle erlitten. Die von der Versicherung nicht gedeckten Schäden können unter Beachtung der folgenden Ausführungen steuerlich anerkannt werden.
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  • Midijob ab 2013 - Was zu beachten ist ...

    Ab 01.01.2013 werden die Verdienstmöglichkeiten in der so genannten Gleitzone (Midijob) von 400,01 € bis 800,00 € auf 450,01 € bis 850,00 € erhöht.
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  • Minijob ab 2013 - Was zu beachten ist ...

    Ab 01.01.2013 wird die Geringfügigkeitsgrenze von 400 € auf 450 € erhöht und die Verdienstmöglichkeiten im Rahmen der sogenannten Minijobs ausgeweitet.
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  • Alleinerziehende mit volljährigen Kindern - Daten der "elektronischen Steuerkarte" prüfen!

    Durch die Einführung der elektronischen Steuerkarte zum 01. Januar 2013 müssen nun wieder die in der Übergangszeit 2011/2012 automatisch übertragenen Freibeträge für den Lohnsteuerabzug neu beantragt werden.
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  • Herbstzeit ist Gartenzeit

    Derzeit fallen wieder die Blätter von den Bäumen, ein sicheres Zeichen, dass der Garten winterfest gemacht werden sollte. Die Pflege und Umgestaltung des eigenen selbstgenutzten Gartens ist grundsätzlich steuerlich berücksichtigungsfähig. Dabei ist zu unterscheiden, ob es sich um eine sogenannte Handwerkerleistung oder um eine haushaltsnahe Dienstleistung handelt.
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  • Lohnsteuer-Freibeträge für 2013 müssen neu beantragt werden!

    Zum 01. Januar 2013 geht nun die elektronische Lohnsteuerkarte an den Start. Von diesem Zeitpunkt an greifen di Arbeitgeber auf das elektronische Verfahren zu, und können die "Elektronischen Lohn-STeuer-Abzugs-Merkmale (ELStAM) für ihre Arbeitnehmer feststellen. Anträge zur Berücksichtigung eines Freibetrags (z.B. für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) müssen nun ab Oktober 2012 beim zuständigen Finanzamt gestellt werden. Lediglich Pauschbeträge für behinderte Menschen und Hinterbliebene, die bereits über das Jahr 2012 hinaus gewährt wurden, behalten ihre Gültigkeit.
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