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AKTUELLES

Unsere Steuerspartipps für Ihre Steuerersparnis

Unsere Steuertipps für Ihre Steuererparnis
 

Aktuelle Nachrichten

 
  • Praxisgebühr nicht als Sonderausgabe abziehbar

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 18. Juli 2012 X R 41/11 entschieden, dass die Zuzahlungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung nach § 28 Abs. 4 des Sozialgesetzbuchs Fünftes Buch, die sog. "Praxisgebühr", nicht als Sonderausgaben abgezogen werden können.
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  • Nachträgliche Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

    Mit Urteil vom 20. Juni 2012 IX R 67/10 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass Schuldzinsen für ein Darlehen, das ursprünglich zur Finanzierung von Anschaffungskosten einer zur Vermietung bestimmten Immobilie aufgenommen wurde, grundsätzlich auch dann noch als nachrägliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden können, wenn das Gebäude veräußert wird, der Veräußerungserlös aber nicht ausreicht, um die Darlehensverbindlichkeit zu tilgen.
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  • Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen 2013

    Das Bundesministrium der Finanzen hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder darauf hingewiesen, dass die Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet sind, der Finanzverwaltung bis zum 28. Februar des Folgejahres eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung zu übermitteln (§ 41b Absatz 1 Satz 2 EStG). Die Datenübermittlung ist nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung authentifiziert vorzunehmen.
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  • Besuchsfahrten zu den beim anderen Elternteil lebenden Kindern sind steuerlich nicht zu berücksichtigen!

    Will der barunterhaltspflichtige Elternteil (in der Regel der Vater) den Kontakt mit seinem getrennt lebenden Kind aufrechterhalten, muss er weite Wege und damit hohe Aufwendungen für Fahrten, Verpflegung und Übernachtung, ggf. auch für Flüge und Mietwagen in Kauf nehmen.
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  • Benötigen Auszubildende eine Lohnsteuerkarte?

    Zu Beginn eines Ausbildungsverhältnisses im Jahre 2012 müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nicht im Besitz einer Lohnsteuerkarte sind, sich normalerweise bei ihrem Finanztamt eine Lohnsteuerersatzbescheinigung ausstellen lassen und diese dem Arbeitgeber vorlegen. Eine Ausnahme gilt aber für ledige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Jahr 2012 ein Ausbildungsverhältnis als erstes Dienstverhältnis beginnen.
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  • Rentner weiter im Visier der Finanzämter!

    In der Vergangenheit wurden die Steuerakten von Bürgern zumeist nach dem Eintritt in den Ruhestand geschlossen. Mit Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes im Jahre 2005 sind wieder mehr Rentner von der Besteuerung betroffen. Allein im Jahre 2005 rutschten rund 1,3 Mio. Ruheständler erstmals in die Steuerpflicht.
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  • Beiträge zur Rechtschutzversicherung können absetzbar sein!

    Beiträge zur Familien-Rechtsschutzversicherung sowie zur Familien- und Verkehrs-Rechtsschutzversicherung sind nicht als Vorsorgeaufwendungen im Rahmen der Sonderausgaben absetzbar. Diese kombinierten Versicherungen decken nicht nur private Risiken, sondern auch berufliche Risiken ab, so vor allem den Berufsrechtsschutz.
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  • Arbeitgeber können kostengünstig zur Erholung der Arbeitnehmer beitragen

    Ferienzeit ist Urlaubszeit. Viele Arbeitgeber wissen nicht, dass sie kostengünstig zur Erholung ihrer Arbeitnehmer beitragen können.
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  • Viele Arbeitnehmer können höhrere Fahrtkosten absetzen!

    Arbeitnehmer ohne regelmäßige Arbeitsstätte können Aufwendungen für ihre berufsbedingten Fahrten und für Verpflegung nunmehr uneingeschränkt im Rahmen einer Auswärtstätigkeit geltend machen.
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  • Steuertipps für Schüler und Studenten

    Viele Schüler und Studenten gehen in den Ferien bzw. Semesterferien einer Berufstätigkeit nach. Wird ein Ferienjob nur kurzfristig ausgeübt
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