Positive Rechtsprechung zu Krankheitskosten im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen
Der VI. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat in der jüngsten Vergangenheit die Absetzbarkeit von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art entgegen der bisherigen Rechtsprechung, positiv beurteilt. Hier die wichtigsten Urteile:
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Tank- und Geschenkgutscheine steuerfrei vom Arbeitgeber
Stellt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer Tankkarten, Tankgutscheine oder Geschenkgutscheine zur Verfügung, handelt es sich um steuerfreien Sachlohn, der bis zur Höhe von 44,00 € im Monat steuerfrei ist.
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Steuer-Identifikationsnummer vergessen oder verloren?
Was passiert, wenn die Steuer-Identifikationsnummer (ID-Nr.) vergessen oder verloren wurde, oder nicht mehr auffindbar ist?
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Höhe des Ausbildungsfreibetrages verfassungskonform
Der Bundesverband der Lohnsteuerhilfeereine e.V. (BDL) weist auf eine heute veröffentlichte Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) hin.
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Krankheitskosten: BFH erleichtert Nachweis bei außergewöhnlichen Belastungen
Zur Geltendmachung von Krankheitskosten im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen gemäß § 33 Einkommensteuergesetz (EStG) war bisher zum Nachweis der Krankheit bzw. für die medizinische Indikation der Behandlung zwingend ein vor Beginn der Behandlung eingeholtes, amts- oder vertrauensärztliches Gutachten bzw. Attest eines öffentlich-rechtlichen Trägers erforderlich.
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Steuerpflicht von Erstattungszinsen: Einspruch einlegen!
Das Hin- und Her bezüglich der Besteuerung von sogenannten Erstattungszinsen geht weiter.
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Kein Kindergeld für Kind in Haft
Für den Zeitraum, in dem ein volljähriges, straffälliges Kind inhaftiert ist, haben Eltern keinen Anspruch auf Kindergeld, sofern das Kind die Unterbrechnung seiner Ausbildung durch eine vorsätzliche Straftat selbst verursacht hat.
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Miet- und Verpflegungskosten bei krankheitsbedingtem Heimaufenthalt abzugsfähig!
Bei einem durch Krankheit veranlassten Aufenthalt in einem Alters- oder Pflegeheim waren die Kosten der Unterbringung als außergewöhnliche Belastung bisher lediglich dann abziehbar, wenn eine ständige Pflegebedürftigkeit bestand und zusätzlich Pflegekosten abgerechnet wurden oder wenn ein Schwerbehindertenausweis mit den Merkezeichen "H" oder "Bl" vorlag.
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Miet- und Verpflegungskosten bei krankheitsbedingtem Heimaufenthalt abzugsfähig!
Bei einem durch Krankheit veranlassten Aufenthalt in einem Alters- oder Pflegeheim waren die Kosten der Unterbringung als außergewöhnliche Belastung bisher lediglich dann abziehbar, wenn eine ständige Pflegebedürftigkeit bestand und zusätzlich Pflegekosten abgerechnet wurden oder wenn ein Schwerbehindertenausweis mit den Merkezeichen "H" oder "Bl" vorlag.
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