Papierlose Steuererklärung? Belege sollten weiterhin gesammelt werden.
Auf der Seite des Bundesfinanzministeriums heißt es unter dem Titel „Das ändert sich 2017 bei der Steuer" wie folgt:
Ab 2017 wird die Steuererklärung leichter. Die generellen Belegvorlagepflichten werden weitgehend durch Vorhaltepflichten ersetzt.
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Höherer Werbungskostenabzug für Leiharbeitnehmer
Die Anzahl der Leiharbeiter in Deutschland steigt, im letzten Jahr waren es fast eine Million. Beschäftigte von Zeitarbeitsfirmen müssen damit rechnen, kurzfristig an einem anderen Arbeitsplatz eingesetzt zu werden. Dennoch geht die Finanzverwaltung oft von einem dauerhaften Arbeitsplatz aus und berücksichtigt weniger Werbungskosten. Das könnte sich jetzt ändern, informiert der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL).
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Unfallkosten auf dem Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte steuerlich geltend machen!
Schnee und spiegelglatte Straßen haben in den letzten Wochen auch im Berufsverkehr zu zahlreichen Unfällen geführt. Glücklicherweise handelt es sich in den meisten Fällen nur um Sachschäden. Dabei stellt sich die Frage, ob die von der Versicherung nicht übernommenen Kosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden können.
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„Die Lohnsteuerhilfevereine blicken optimistisch in das Jahr 2017“, stellen die Geschäftsführer des am 1. Januar 2017 neu gegründeten Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL), Rechtsanwalt Erich Nöll und Uwe Rauhöft, zu Beginn des Jahres einmütig fest.
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Doppelte Haushaltsführung bei Ledigen: Beteiligung an Kosten der Hauptwohnung nachweisen!
Eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn Arbeitnehmer grundsätzlich am Lebensmittelpunkt eine Hauptwohnung und am Beschäftigungsort, d.h. am Ort der ersten Tätigkeitsstätte bzw. in dessen Nähe, eine Zweitwohnung unterhalten. Die Unterkunftskosten am Beschäftigungsort und Verpflegungsaufwendungen für die ersten drei Monate und eine Familienheimfahrt je Woche sind dann als Werbungskosten abziehbar.
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Studenten und Auszubildende: Drittaufwand bei Miete Fahrten wegen Auswärtstätigkeiten vermeiden!
Auszubildende beziehen im Rahmen ihres Ausbildungsdienstverhältnisses steuerpflichtige Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit. Deshalb können sie die Ausgaben für ihre Berufsausbildung als Werbungsksoten absetzen. Auch Studenten in der Zweitausbildung (Ausbildung nach erfolgreich abgeschlossener beruflicher Erstausbildung) können Vorab-Werbungskosten geltend machen.
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Einkommensteuererklärung für 2015 - Frist 31. Mai 2016 für viele Arbeitnehmer bedeutungslos.
Grundsätzlich ist der 31. Mai 2016 der Abgabetermin für die Einkommensteuererklärung 2015. Für viele Arbeitnehmer ist diese Frist jedoch bedeutungslos.
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Berufliche Erstausbildung - Unterschiedliche Bedeutungen des Begriffs
Der Begriff "berufliche Erstausbildung" wird im Bereich Sonderausgaben/Werbungskosten einerseits und beim Kindergeld andererseits sehr unterschiedlich interpretiert.
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Langjährige Sanierung - Vermietungsabsicht dokumentieren!
Bei langjähriger Sanierung leerstehender Wohnungen sind wichtige Grundsätze zu beachten, wenn die Ausgabe zu steuerlichen Verlusten aus Vermietung und Verpachtung führen sollen.
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