In diesen Wochen haben viele Steuerpflichtige die Einkommensteuerbescheide für 2013 erhalten oder sie bekommen die Bescheide in nächster Zeit zugestellt. Doch nicht alle Steuerbescheide sind in Ordnung. [mehr]
Stichtag zur Abgabe der Einkommensteuererklärung 2013 ist für alle, die nach dem Einkommensteuergesetz zur Abgabe verpflichtet sind (so genannte Pflichtveranlagungsfälle), Montag, der 2. Juni 2014, weil der 31. Mai auf einen Samstag, fällt.. [mehr]
Erstmals bei der Steuererklärung für 2013 können Ehegatten bzw. Lebenspartner nicht mehr zwischen der Zusammenveranlagung und der getrennten Veranlagung wählen. Die Alternative zur Zusammenveranlagung heißt jetzt Einzelveranlgung. [mehr]
Schulabgänger, die im so genannten dualen System erst eine Berufsausbildung machen und anschließend studieren, haben den Vorteil, dass Aufwendungen im Zusammenhang mit ihrem Ausbildungsdienstverhältnis als erster Berufsausbildung ebenso wie die Kosten des Studiums zu Werbungskosten führen. [mehr]
Von März an erhalten die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen neue Steuerbescheide. [mehr]
Aufgrund des BMF-Schreibens vom 10. Januar 2014 (BStBl I S. 75) ist es zwischenzeitlich unstrittig, dass Handwerkerleistungen, die der Steuerpflichtige nach Fertigstellung und nach Einzug in seinen Haushalt durchführen lässt, um weitere Wohn- bzw. Nutzflächen zu schaffen, steuerlich ebenso wie Reparaturmaßnahmen begünstigt sind. [mehr]
Wer Verluste, die bei der Sanierung einer zweiten Wohnung im eigenen Haus entstehen, steuerlich geltend machen will, muss bei Vermietung einer Wohnung an einen nahen Angehörigen grundsätzlich den Regeln einer Fremdvermietung folgen. [mehr]
Baustellen sind zwar ortsfeste aber keine betrieblichen Einrichtungen des Arbeitgebers oder der Kunden. Sie führen deshalb nicht automatisch zu einer ersten Tätigkeitsstätte des Arbeitnehmers. [mehr]
Spiegelglatte Straßen haben im Berufsverkehr im Osten Deutschlands zu zahlreichen Unfällen geführt. [mehr]
Erzielt einer der Patner mehr als 60 % des gemeinsamen Arbeitslohns, wird mit der Steuerklassenkombination III. für den höher verdienenden Partner und V. für seinen Partner der geringste Lohnsteuerabzug erreicht. [mehr]
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