Abgabetermin für die Einkommensteuererklärung ist der 31. Mai eines Jahres. Da dieser Tag 2015 auf einen Sonntag fällt, muss die Einkommensteuererklärung für 2014 spätestens am Montag, 1. Juni 2015, beim jeweiligen Wohnsitzfinanzamt vorliegen. [mehr]
Bestimmte krankheitsbedingte Aufwendungen können auch neben dem Körperbehindertenpauschbetrag bei der Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastungen anerkannt werden. [mehr]
Eine beruflich begründete doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn der Arbeitnehmer zusätzlich zum eigenen Haupthaushalt am Ort seines Lebensmittelpunktes einen zweiten Haushalt am Ort oder in der Nähe des Ortes seiner ersten Tätigkeitsstätte einrichtet, um von dort seinen Arbeitsplatz aufzusuchen. [mehr]
Seit 2014 ist die Bildungseinrichtung als erste Tätigkeitsstätte zu behandeln. Fahren Studierende täglich von der Heimatwohnung zur Uni und zurück, können sie nur noch die einfache Entfernung mit 0,30 EUR als Entfernungspauschale berechnen. [mehr]
Hinweise des Bundesverbandes der Lohnsteuerhilfevereine, BDL. [mehr]
Bund und Länder bereiten die Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vor. Nach der Finanzministerkonferenz warb das Bayerische Finanzministerium offiziell mit konkreten Vereinfachungsvorschlägen. Die Finanzverwaltung setzt ganz auf die elektronische Kommunikation. [mehr]
Der VI. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) vertritt die Auffassung, dass die Ausgaben für die erstmalige Berufsausbildung auch außerhalb eines Ausbildungsdienstverhältnisses Werbungskosten sind. [mehr]
Arbeitnehmer, die steuermindernde Ausgaben haben, können einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen. Für 2014 muss ein solcher Antrag spätestens am 30. November 2014 beim Finanzamt eingegangen sein, das für den Wohnsitz des Steuerpflichtigen zuständig ist. [mehr]
Entgegen der Auffassung der Finanzbehörden hat der Bundesfinanzhof (BFH) in zwei Urteilen (BFH v. 20.3.2014 – VI R 55/12; VI R 56/12) entschieden, dass der Haushalt entgegen der Auffassung der Finanzbehörden nicht an der Grundstücksgrenze endet. [mehr]
Die große Mehrheit der Rentner muss weiterhin keine Einkommensteuer entrichten. [mehr]
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