Grundsätzlich ist der 31. Mai 2016 der Abgabetermin für die Einkommensteuererklärung 2015. Für viele Arbeitnehmer ist diese Frist jedoch bedeutungslos. [mehr]
Der Begriff "berufliche Erstausbildung" wird im Bereich Sonderausgaben/Werbungskosten einerseits und beim Kindergeld andererseits sehr unterschiedlich interpretiert. [mehr]
Bei langjähriger Sanierung leerstehender Wohnungen sind wichtige Grundsätze zu beachten, wenn die Ausgabe zu steuerlichen Verlusten aus Vermietung und Verpachtung führen sollen. [mehr]
Eine Vermietung an Angehörige ist in einem Zweifamilienhaus im Gegensatz zu einem selbstgenutzten Einfamilienhaus steuerlich möglich (BStBl 2000 II S. 224). [mehr]
Die Rechtsprechung erkennt weitere Maßnahmen als haushaltsnahe Handwerkerleistungen an. Als haushaltsnahe Handwerkerleistungen gelten Tätigkeiten von selbständigen Handwerkern im Haushalt des Steuerpflichtigen, die für die Renovierung, Erhaltung und Modernisierung sowie Erweiterung der Wohn- und Nutzfläche erbracht werden. [mehr]
Aufgrund von Schnee, Eis und Eisregen erleiden viele Arbeitnehmer in diesen Tagen mit ihrem Pkw selbstverschuldete Verkehrsunfälle. Die Kosten eines Unfalls können beim Finanzamt steuerlich geltend gemacht werden, wenn sieauf der Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, während einer Auswärtstätigkeit oder einer anderen betrieblichen Fahrt entstanden sind. [mehr]
Freistellungsaufträge sind ab dem 01. Januar 2016 unwirksam, wenn dem Kreditinstitut keine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) des Gläubigers der Kapitalerträge vorliegt. [mehr]
Ab. 1.Januar 2016 muss jeder Kindergeldberechtigte unabhängig vom Geburtsdatum des Kindes die eigene sowie die Steueridentifikations-Nummer des Kindes angeben. [mehr]
Arbeitnehmer können für Ausgaben, die ihre Steuerlast mindern, einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen. [mehr]
Hatte der Bundesfinanzhof (BFH) noch mit Urteil vom 12.05.2011 entschieden, dass sämtliche Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen sind, so hat er diese Auffassung mit Urteil vom 18.06.2015 (Az. VI R 17/14) wieder aufgegeben und ist zur früheren Rechtsprechung zurückgekehrt. [mehr]
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