Eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn Arbeitnehmer grundsätzlich am Lebensmittelpunkt eine Hauptwohnung und am Beschäftigungsort, d.h. am Ort der ersten Tätigkeitsstätte bzw. in dessen Nähe, eine Zweitwohnung unterhalten. Die Unterkunftskosten am Beschäftigungsort und Verpflegungsaufwendungen für die ersten drei Monate und eine Familienheimfahrt je Woche sind dann als Werbungskosten abziehbar. [mehr]
Auszubildende beziehen im Rahmen ihres Ausbildungsdienstverhältnisses steuerpflichtige Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit. Deshalb können sie die Ausgaben für ihre Berufsausbildung als Werbungsksoten absetzen. Auch Studenten in der Zweitausbildung (Ausbildung nach erfolgreich abgeschlossener beruflicher Erstausbildung) können Vorab-Werbungskosten geltend machen. [mehr]
Grundsätzlich ist der 31. Mai 2016 der Abgabetermin für die Einkommensteuererklärung 2015. Für viele Arbeitnehmer ist diese Frist jedoch bedeutungslos. [mehr]
Der Begriff "berufliche Erstausbildung" wird im Bereich Sonderausgaben/Werbungskosten einerseits und beim Kindergeld andererseits sehr unterschiedlich interpretiert. [mehr]
Bei langjähriger Sanierung leerstehender Wohnungen sind wichtige Grundsätze zu beachten, wenn die Ausgabe zu steuerlichen Verlusten aus Vermietung und Verpachtung führen sollen. [mehr]
Eine Vermietung an Angehörige ist in einem Zweifamilienhaus im Gegensatz zu einem selbstgenutzten Einfamilienhaus steuerlich möglich (BStBl 2000 II S. 224). [mehr]
Die Rechtsprechung erkennt weitere Maßnahmen als haushaltsnahe Handwerkerleistungen an. Als haushaltsnahe Handwerkerleistungen gelten Tätigkeiten von selbständigen Handwerkern im Haushalt des Steuerpflichtigen, die für die Renovierung, Erhaltung und Modernisierung sowie Erweiterung der Wohn- und Nutzfläche erbracht werden. [mehr]
Aufgrund von Schnee, Eis und Eisregen erleiden viele Arbeitnehmer in diesen Tagen mit ihrem Pkw selbstverschuldete Verkehrsunfälle. Die Kosten eines Unfalls können beim Finanzamt steuerlich geltend gemacht werden, wenn sieauf der Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, während einer Auswärtstätigkeit oder einer anderen betrieblichen Fahrt entstanden sind. [mehr]