05.07.2018
Die Bundesregierung hat am 27. Juni 2018 den Entwurf eines Familienentlastungsgesetzes veröffentlicht, mit dem auch der Steuertarif geändert werden soll.
Damit würden ab 2019 Lohnsteigerungen im Geldbeutel ankommen, betont Bundesfinanzminister Olaf Scholz. Der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) kritisiert, dass der Gesetzentwurf nur notwendige Anpassungen vornimmt und vorhandene Ungerechtigkeiten bestehen bleiben. Der Verband schlägt deshalb weitere Steueränderungen vor.
Nach den verfassungsrechtlichen Vorgaben muss Einkommen in Höhe des Existenzminimums steuerfrei gestellt werden. Gegenwärtig beträgt dieser steuerfreie Grundbetrag 9 000 Euro und entspricht damit auf den Euro genau dem Wert, der von der zuständigen Kommission für das Jahr 2018 als Mindestbetrag errechnet wurde. Aufgrund steigender Lebenshaltungskosten muss dieser Betrag angepasst werden. Da die Inflationsrate derzeit etwas mehr als 2 Prozent beträgt, bringt die für 2019 vorgesehene Anhebung des steuerfreien Grundbetrags um 1,9 Prozent wirtschaftlich keine tatsächliche Entlastung.
Zusätzlich zum Grundfreibetrag wird auch der weitere Steuertarif, konkret der mit wachsendem Einkommen bis zum Spitzensteuersatz zunehmende Grenzsteuersatz, in gleichem Maße verschoben. Ohne diese Anpassung müssten Steuerpflichtige, deren Einkommen lediglich in Höhe der Inflationsrate steigt, durchschnittlich mehr Steuern zahlen und hätten netto weniger Kaufkraft.
„Die vorgesehenen Änderungen im Steuertarif sind lediglich notwendige Maßnahmen, um eine steuerliche Mehrbe-lastung aufgrund der kalten Progression zu vermeiden. Sie bringen darüber hinaus keine wirkliche Entlastung“, fasst BVL-Geschäftsführer Uwe Rauhöft den Gesetzentwurf zusammen.
Unverändert bleibt für Einkommen, die nur geringfügig über dem Existenzminimum liegen, dass der Grenzsteuersatz sehr stark ansteigt und bei etwas mehr als 14 000 Euro Jahreseinkommen bereits 24 Prozent beträgt. Bei dieser Einkommenshöhe beginnt außerdem die zusätzliche, progressiv ansteigende Belastung mit dem Solidaritätszuschlag. Zusammen mit den Sozialversicherungsbeiträgen ergeben sich für Arbeitnehmer im unteren Einkommensbereich fast 50 Prozent Abgaben auf Lohnsteigerungen. „Diese hohe Belastung im unteren Einkommensbereich ist sozial ungerecht und leistungsfeindlich“, kritisiert Rauhöft. Der BVL fordert deshalb einen Abbau sowohl des starken Anstiegs des Steuertarifs im unteren Einkommensbereich als auch des Solidaritätszuschlags.
Geplante Steuerbelastung 2019 im Vergleich zu 2018
Einkommen Steuern1) 2018 Steuern 2019 Entlastung2)
9.000 € 0 € 0 € 0 €
10.000 € 149 € 123 € 26 €
15.000 € 1.235 € 1.180 € 55 €
20.000 € 2.603 € 2.547 € 56 €
30.000 € 5.642 € 5.565 € 77 €
40.000 € 9.147 € 9.040 € 107 €
60.000 € 17.490 € 17.322 € 168 €
1) Grundtabelle, Berechnung mit Solidaritätszuschlag, ohne Kinderfreibeträge
2) Ab ca. 55 350 Euro Einkommen gleichbleibende Entlastung bis 260 532 Euro, ab 265 326 Euro Einkommen gleichbleibend 320 Euro Entlastung.
Abgaben auf Lohnsteigerungen 2018
Jahreslohn Nettolohn3) Abgaben auf die letzten 100 Euro
19.000 € 13.908 € 48,22 €
38.000 € 24.258 € 48,05 €
3) Berechnung mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung, Beitragssatz zur Pflegeversicherung für Kinderlose, ohne Kirchensteuer