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AKTUELLES

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Einkommenssteuer
 

Finanzämter dürfen keine Zinsen mehr festsetzen

01.10.2021

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 17. September 2021 klargestellt, dass sowohl die festgesetzten Nachforderungs- als auch die festgesetzten Erstattungszinsen für Verzinsungszeiträume ab 1. Januar 2019 ausgesetzt werden.

Steuerpflichtige müssen ab sofort keine Nachforderungszinsen mehr auf eine Steuernachzahlung entrichten. Umgekehrt erstatten die Finanzämter den Steuerpflichtigen ab sofort auch keine Steuerzinsen mehr. Diese Regelung über die Aus-setzungsverfügung gilt solange bis der Gesetzgeber eine Neuregelung geschaffen hat, aufgrund derer die Neuberech-nung und die Korrektur der ursprünglichen Zinsfestsetzungen erfolgen kann. Hintergrund ist die kürzlich ergangene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungswidrigkeit der Höhe des Zinssatzes auf Steuer-forderungen in Höhe von 6 Prozent pro Jahr.

Die Regelung gilt ausdrücklich nicht für die Aussetzung anderer steuerlicher Zinsen wie z.B. Stundungs-, Hinterziehungs- oder Prozesszinsen.

Was Steuerpflichtige beachten sollten: Ein Einspruch gegen eine Aussetzung der festgesetzten Erstattungszinsen lohnt nicht, weil der Einspruch als unbegründet zurückgewiesen wird. „Positiv ist, dass aufgrund der ausgesetzten Erstattungs-zinsen zunächst keine Kapitalertragsteuer fällig wird“, erklärt Erich Nöll, Rechtsanwalt und Geschäftsführer beim Bun-desverband Lohnsteuerhilfevereine. Denn Zinsen auf Steuererstattungen führen beim Steuerpflichtigen zu Einkünften aus Kapitalvermögen und müssen versteuert werden.

Wer Hilfe bei seiner Einkommensteuererklärung braucht, sollte sich vom Lohnsteuerhilfeverein professionell für einen sozial gestaffelten Mitgliedsbeitrag beraten lassen. Dort wird auch der Steuerbescheid überprüft. Beratungsstellen der Mitgliedsvereine können auf der Homepage des Bundesverbandes Lohnsteuerhilfevereine e. V. abgerufen (www.bvl-verband.de) oder telefonisch erfragt werden (030 – 58 58 40 40).

 
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