22.07.2022
Zu den bei Ihnen in den letzten Wochen eingegangenen Schreiben der Finanzverwaltung zur Grundsteuererklärung müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass die Lohnsteuerhilfevereine nicht zu Hilfeleistungen bei Erklärungen zur Feststellung oder Festsetzung für Zwecke der Grundsteuer befugt sind!
Liebe Mitglieder!
Zu den bei Ihnen in den letzten Wochen eingegangenen Schreiben der Finanzverwaltung zur Grundsteuererklärung müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass die Lohnsteuerhilfevereine nicht zu Hilfeleistungen bei Erklärungen zur Feststellung oder Festsetzung für Zwecke der Grundsteuer befugt sind!
Daher bitten wir Sie, die Anforderungsschreiben nicht an uns zu senden bzw. in den Briefkasten einzuwerfen.
Nachstehend haben wir Ihnen eine Auflistung von Links zusammengestellt, wo Sie weitergehende
Informationen zu diesem Thema finden: