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Als Berater sind Sie in erster Linie dafür zuständig, die Mitglieder im Rahmen der Beratungsbefugnis für Lohnsteuerhilfevereine optimal zu beraten und neue Mitglieder für den Verein zu gewinnen.
Die Arbeit als Berater
Als Berater sind Sie in erster Linie dafür zuständig, die Mitglieder im Rahmen der Beratungsbefugnis für Lohnsteuerhilfevereine optimal zu beraten und neue Mitglieder für den Verein zu gewinnen.
Die Arbeit als Berater
LBV | Lohnsteuer-Beratungs-Verein e. V.
Lohnsteuerhilfeverein
Bahnhofstraße 16a | 59065 Hamm
Tel.: 02381/92427-0
Fax: 02381/92427-27
Mail: info@lbv-hamm.de
© 2023 LBV Hamm
Mit unserem Beitragsrechner können Sie Ihren voraussichtlichen Mitgliedsbeitrag berechnen. Den genauen Betrag ermittelt Ihr Berater anhand der Beitragsordnung. Dazu kommt eine einmalige Aufnahmegebühr von 15 Euro.
Geben Sie Ihr Jahreseinkommen an (brutto):
Ihr jährlicher Mitgliedsbeitrag beträgt voraussichtlich:
Ihr jährlicher Mitgliedsbeitrag beträgt voraussichtlich:
Ihr jährlicher Mitgliedsbeitrag beträgt voraussichtlich:
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Ihr jährlicher Mitgliedsbeitrag beträgt voraussichtlich:
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Die Höhe des Mitgliedsbeitrages bemisst sich nach der Höhe der gesamten Jahreseinnahmen des Mitgliedes aus sämtlichen Einkunftsarten innerhalb der Beratungsbefugnis (§ 4 Nr. 11 StBerG), einschließlich Kindergeld, Zulagen, sowie allen Lohnersatzleistungen und dergleichen.
Bei verheirateten Mitgliedern wird nur ein gemeinsamer Beitrag erhoben. Beitragsbemessungs- grundlage sind in diesem Fall die Gesamtjahreseinnahmen beider Ehegatten.
Die Verpflichtung zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages ist unabhängig davon, ob die angebotene Hilfe zur steuerlichen Beratung in Anspruch genommen wird oder nicht (§ 14 Abs. 1 Nr. 5 StBerG).