Im Rahmen einer Mitgliedschaft besteht unser Leistungsangebot in der
Darüber hinaus errechnen wir Erstattungsansprüche, prüfen die steuerlichen Bescheide und legen - wenn nötig - Einspruch ein bzw. vertreten unsere Mitglieder mit unserer hauseigenen Rechtsabteilung vor Finanzgerichten.
Es kommen auch Arbeitnehmer, Rentner oder Unterhaltsempfänger in den Genuss der Beratung, die Einnahmen zum Beispiel aus Vermietung und Verpachtung, aus Kapitalvermögen oder aus privaten Veräußerungsgeschäften beziehen. Diese Einnahmen dürfen jedoch 18.000 EUR und bei zusammenveranlagten Ehegatten 36.000 EUR nicht übersteigen.
Auch bei Einnahmen gem. § 3 Nr. 12 Nr. 26 und Nr. 26a EStG (Übungsleiter, Ehrenämter) , sofern diese in vollem Umfang steuerfrei sind, beraten wir Sie.