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AKTUELLES

In Steuerfragen wird
vieles pauschaliert.
Unsere Beratung nicht.

Verein

Die Mitglieder des LBV wissen, was sie von uns erwarten können: eine individuelle und deshalb effektive Beratung durch ausgewiesene Fachleute.

 

Unsere Beraterbefugnis

Wir beraten unsere Mitglieder ausschließlich bei

  • Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit
  • sonstigen Einkünften aus wiederkehrenden Bezügen
  • Einkünften aus Unterhaltsleistungen

Außerdem beraten wir bei zusätzlichen Einkünften aus

  • Kapitalvermögen *
  • Vermietung und Verpachtung *
  • privaten Veräußerungsgeschäften *
  • Einnahmen gem. § 3 Nr. 26, 26a und 26b EStG (Übungsleiter, Ehrenämter, Betreuer), sofern diese in vollem Umfang steuerfrei sind


    * bis zu einer Gesamteinnahmenhöhe von 18.000 Euro (Ledige) und 36.000 Euro (Verheiratete)


Kontaktieren Sie unsere Beratungsstelle in Ihrer Nähe und lassen Sie sich ausführlich beraten und informieren!

 
 
 
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