Bin ich in die Steuerpflicht gerutscht oder muss ich mehr Steuern zahlen? Diese Frage stellen sich rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner Jahr für Jahr aufs Neue. Rentenerhöhungen erhalten Rentner regelmäßig jedes Jahr ab dem 1. Juli. [mehr]
Zum 1. Januar 2023 wurde der Sparerpauschbetrag von 801 Euro auf 1.000 Euro pro Person und Jahr erhöht. Für
zusammenveranlagte Ehegatten gilt nun ein Betrag von 2.000 Euro (bisher: 1.602 Euro) im Jahr. „Bis zu diesem Betrag
können Steuerpflichtige Kapitalerträge steuerfrei vereinnahmen“, erklärt Jana Bauer, stellvertretende Geschäftsführerin
beim Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine in Berlin. [mehr]
In Steuerfragen wird vieles pauschaliert. Unsere Beratung nicht.
Die Mitglieder des LBV wissen, was sie von uns erwarten können: eine individuelle und deshalb effektive Beratung durch ausgewiesene Fachleute.
Unsere Beraterbefugnis
Wir beraten unsere Mitglieder ausschließlich bei
Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit
sonstigen Einkünften aus wiederkehrenden Bezügen
Einkünften aus Unterhaltsleistungen
Außerdem beraten wir bei zusätzlichen Einkünften aus
Kapitalvermögen *
Vermietung und Verpachtung *
privaten Veräußerungsgeschäften *
Einnahmen gem. § 3 Nr. 26, 26a und 26b EStG (Übungsleiter, Ehrenämter, Betreuer), sofern diese in vollem Umfang steuerfrei sind
* bis zu einer Gesamteinnahmenhöhe von 18.000 Euro (Ledige) und 36.000 Euro (Verheiratete)
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