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AKTUELLES

Häufig gestellte Fragen
aus der Praxis

Einkommenssteuer
 

Häufig gestellte Fragen aus der Praxis

Welche Vorteile hat eine Mitgliedschaft?

Wir übernehmen für Sie …

  • die Erstellung der Einkommensteuererklärung
  • die Prüfung des Steuerbescheides
  • die komplette Abwicklung mit dem Finanzamt und der Familienkasse
  • Einsprüche und
  • Klageverfahren


Darüber hinaus beantragen wir für Sie …

  • Lohnsteuerermäßigung
  • Kindergeld
  • Steuerliche Förderung zur zusätzlichen Altersvorsorge (Rieser Rente)
  • Wohnungsbauprämie
  • Arbeitnehmersparzulage
  • Eigenheimzulage (wenn der Baubeginn oder Kauf einer Immobilie vor dem 01. Januar 2006) stattfand).

Unter welchen Voraussetzungen kann ich Mitglied des Vereins werden?

Sofern Sie in die Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine fallen, können Sie von uns durch einen Mitarbeiter einer unserer bundesweiten Beratungsstellen in diesem Umfang steuerlich betreut werden. Das Beratungsangebot können Sie ganzjährig im Rahmen einer Mitgliedschaft in Anspruch nehmen.


Kann ich auch ohne Mitgliedschaft Ihre Beratungsleistungen in Anspruch nehmen?

Nein. Das Beratungsangebot kann nur von Mitgliedern des Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch genommen werden.


Was kostet eine Mitgliedschaft?

Als Mitglied des Lohnsteuerhilfevereins zahlen Sie jährlich einen sozial gestaffelten Mitgliedsbeitrag, der sich nach Ihren Einnahmen richtet.


Fallen weitere Kosten für die Bearbeitung der Einkommensteuererklärung oder andere Leistungen an?

Nein, alle Leistungen des Vereins sind für die Vereinsmitglieder mit dem Jahresmitgliedsbeitrag abgegolten.


Wie werde ich Mitglied des Vereins?

Mitglied können Sie problemlos in einer unserer bundesweiten Beratungsstellen werden.
Die Aufnahme in unseren Lohnsteuerhilfeverein erfolgt mit Unterzeichnung der Beitrittserklärung. Bei Verheirateten sind beide Unterschriften erforderlich.


Wie beende ich die Mitgliedschaft?

Die Mitgliedschaft kann bis zum 30. September des laufenden Jahres gekündigt werden.

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und bis zum 30. September des Jahres in der zuständigen Beratungsstelle oder beim Vorstand des Vereins eingehen.


Welche Unterlagen benötige ich für die Steuererklärung?

Eine ausführliche Checkliste mit den wichtigsten Unterlagen und Belege , die für die Einkommensteuererklärung erforderlich sein können, finden Sie hier zum Downloaden.

 
 
 
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