Wir übernehmen für Sie …
Darüber hinaus beantragen wir für Sie …
Sofern Sie in die Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine fallen, können Sie von uns durch einen Mitarbeiter einer unserer bundesweiten Beratungsstellen in diesem Umfang steuerlich betreut werden. Das Beratungsangebot können Sie ganzjährig im Rahmen einer Mitgliedschaft in Anspruch nehmen.
Nein. Das Beratungsangebot kann nur von Mitgliedern des Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch genommen werden.
Als Mitglied des Lohnsteuerhilfevereins zahlen Sie jährlich einen sozial gestaffelten Mitgliedsbeitrag, der sich nach Ihren Einnahmen richtet.
Nein, alle Leistungen des Vereins sind für die Vereinsmitglieder mit dem Jahresmitgliedsbeitrag abgegolten.
Mitglied können Sie problemlos in einer unserer bundesweiten Beratungsstellen werden.
Die Aufnahme in unseren Lohnsteuerhilfeverein erfolgt mit Unterzeichnung der Beitrittserklärung. Bei Verheirateten sind beide Unterschriften erforderlich.
Die Mitgliedschaft kann bis zum 30. September des laufenden Jahres gekündigt werden.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und bis zum 30. September des Jahres in der zuständigen Beratungsstelle oder beim Vorstand des Vereins eingehen.
Eine ausführliche Checkliste mit den wichtigsten Unterlagen und Belege , die für die Einkommensteuererklärung erforderlich sein können, finden Sie hier zum Downloaden.