Jetzt kann es mit der Steuerklärung 2020 losgehen: Bis Ende Februar mussten Arbeitgeber, Krankenkassen, Rentenversicherer, Träger von Sozialleistungen und andere meldepflichtige Stellen, die Daten für das Jahr 2020 an die Finanzverwaltung übermitteln. In den nächsten Wochen können die Finanzämter mit der Bearbeitung der Steuerklärungen beginnen. [mehr]
Der Bundesrat hat am 12. Februar 2021 dem Gesetz zur Fristverlängerung für Steuererklärungen 2019 zugestimmt. Damit wird die regulär am 28. Februar 2021 ablaufende Abgabefrist um ein halbes Jahr verschoben. [mehr]
„Wer eine Dienstleistung, die normalerweise auch jemand aus dem eigenen Haushalt erledigen könnte, von Dritten erledigen lässt, zum Beispiel die Wohnung, den Teppich oder die Fenster reinigen, kann die entstandene Ausgabe für den Dienstleister bei der Einkommensteuererklärung steuermindernd geltend machen,“ erklärt Erich Nöll, Geschäftsführer beim BVL. [mehr]
Willkommen im Kleingedruckten
Kein Verein ohne Satzung. Wenn Sie sich also entschlossen haben, die Vorzüge einer Mitgliedschaft beim LBV in Anspruch zu nehmen, haben wir hier für Sie einige wesentliche Punkte unserer Satzung aufgeführt.
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