Impressum

LBV Lohnsteuer-Beratungs-Verein e. V.
Lohnsteuerhilfeverein
Bahnhofstraße 16A
59065 Hamm
Tel.: 02381/92427-0
Fax: 02381/92427-27
Mail: info@lbv-hamm.de

Rechtsform: Eingetragener Verein deutschen Rechts

Sitz: Hamm

Registergericht: Vereinsregister Amtsgericht Hamm

Registernummer: VR 668

Steuernummer: 322/5938/0212

behördl. Anerkennung für die Tätigkeit als Lohnsteuerhilfeverein durch:
Oberfinanzdirektion Münster unter Geschäftszeichen:
S 0935 B – 8 – St 31 – 41

Berufsrecht:
Steuerberatungsgesetz (StBerG)
Der Verein unterliegt im Wesentlichen den berufsrechtlichen Regelungen des Steuerberatungsgesetzes (StBerG). Die berufsrechtlichen Regelungen sind u. a. über die Internetseiten des Bundesministeriums der Justiz (www.gesetze-im-internet.de) einsehbar.

Vermögenschaden-Haftpflichtversicherung:
Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft
Postfach, 10900 Berlin
Telefon 040 69469 33735

Räumlicher Geltungsbereich der Haftpflichtversicherung:
Der Verein ist ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland tätig.
§§ 25 Abs. 2, 67 Steuerberatungsgesetz (StBerG).

Einsichtnahme und Download:
www.bvl-verband.de “Informationsmaterial”

Beratungsstellen:
In mehreren Bundesländern, geführt im Verzeichnis der Lohnsteuerhilfevereine der für das Sitzland zuständigen Aufsichtsbehörde (Oberfinanzdirektion, in Bremen der Senator für Finanzen, im Saarland das Finanzministerium)

Vertretungsverhältnisse:
Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich.
Harald Hafer, Vorstandsvorsitzender
Elke Siewertsen, Vorstandsmitglied
Bernd Spellerberg, Vorstandsmitglied
Den Verein selbst berechtigende oder verpflichtende Erklärungen, ausgenommen solche in Steuerangelegenheiten seiner Mitglieder, müssen vom Vorstand unterzeichnet sein.

Verbandszugehörigkeit:
BVL Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e. V., Berlin

Serverstandort für diese Webseiten:
Deutschland

Der Lohnsteuerhilfeverein LBV, Lohnsteuer-Beratungs-Verein e. V., prüft und aktualisiert die Informationen auf seinen Webseiten ständig. Trotz aller Sorgfalt können sich die Daten inzwischen verändert haben. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen kann daher nicht übernommen werden. Gleiches gilt auch für alle anderen Webseiten, auf die mittels Hyperlink verwiesen wird. Der Lohnsteuerhilfeverein LBV e. V. ist für den Inhalt der Webseiten, die aufgrund einer solchen Verbindung erreicht werden, nicht verantwortlich.

Des weiteren behält sich der Lohnsteuerhilfeverein LBV e.V. das Recht vor, Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Informationen vorzunehmen.

Inhalt und Struktur der LBV e.V. Webseiten sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung von Informationen oder Daten, insbesondere die Verwendung von Texten, Textteilen oder Bildmaterial, bedarf der vorherigen Zustimmung des Lohnsteuerhilfevereins LBV e. V.

Information nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG):
Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung:
www.ec.europa.eu/consumers/odr

Gemäß § 36 VSBG weisen wir darauf hin, dass keine Verpflichtung und keine Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle besteht.

Quellenangaben für die verwendeten Fotos:
René Golz, PBMvisuals GmbH

Realisation Website 2023:

PBMvisuals GmbH
Schützenstraße 8
59071 Hamm

Beitragsrechner

Mit unserem Beitragsrechner können Sie Ihren voraussichtlichen Mitgliedsbeitrag berechnen. Den genauen Betrag ermittelt Ihr Berater anhand der Beitragsordnung. Dazu kommt eine einmalige Aufnahmegebühr von 15 Euro.

Geben Sie Ihr Jahreseinkommen an (brutto):

Die Höhe des Mitgliedsbeitrages bemisst sich nach der Höhe der gesamten Jahreseinnahmen des Mitgliedes aus sämtlichen Einkunftsarten innerhalb der Beratungsbefugnis (§ 4 Nr. 11 StBerG), einschließlich Kindergeld, Zulagen, sowie allen Lohnersatzleistungen und dergleichen.

Bei verheirateten Mitgliedern wird nur ein gemeinsamer Beitrag erhoben. Beitragsbemessungs- grundlage sind in diesem Fall die Gesamtjahreseinnahmen beider Ehegatten.

Die Verpflichtung zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages ist unabhängig davon, ob die angebotene Hilfe zur steuerlichen Beratung in Anspruch genommen wird oder nicht (§ 14 Abs. 1 Nr. 5 StBerG).