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Lesen Sie hier über interessante und wissenswerte Neuigkeiten.

Steuern sparen mit doppeltem Haushalt – aber richtig!

Immer mehr Berufstätige sehen sich aufgrund gestiegener Mieten in den Metropolen gezwungen, Wohnungen im Umland zu mieten. Sie müssen im Gegenzug häufig weite Arbeitswege in Kauf nehmen. Laut Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) pendelten 7,1 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über 30 Kilometer 2022 zur Arbeit, 500.000 mehr als im Jahr zuvor. “Besonders für Fernpendler kann es sich steuerlich lohnen, in Arbeitsnähe ein Zimmer oder eine Zweitwohnung zu mieten”, empfiehlt der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BVL). Dafür ist es wichtig, die Bedingungen zu kennen, damit ein beruflich bedingter Zweithaushalt Steuerabzug bringt. […]

“Verliebt, verlobt, verheiratet – die erste gemeinsame Steuererklärung”

Frischvermählte sollten ihre erste gemeinsame Steuererklärung nicht auf die lange Bank schieben. Ihnen kann eine beträchtliche Steuerersparnis winken, klärt der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BVL) auf. […]

Schulgeld steuerlich absetzen!

Privatschulen werden bei Eltern immer beliebter, selbst wenn es etwas kostet. Immerhin können sie einen Teil des Schulgeldes mit ihrer Steuererklärung wieder zurückholen. Darauf macht aktuell der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BVL) aufmerksam. […]

Steuervorteil mit Pflege-Pauschbetrag sichern!

Wer Eltern, Geschwister, Onkel, Tante oder andere Verwandte ab einem Pflegegrad 2 in seiner oder dessen Wohnung unentgeltlich betreut, kann einen Pflege-Pauschbetrag absetzen. “Viele vergessen jedoch, diesen in ihrer Steuererklärung zu beantragen”, erinnert der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BVL). […]

Steueränderungen 2024

Das Jahr 2024 bringt für die Steuerpflichtigen zahlreiche Änderungen. Der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BVL) hat die für Arbeitnehmer und Rentner im Steuer- und Sozialversicherungsrecht einschlägigen Änderungen zusammengestellt. […]

Beitragsrechner

Mit unserem Beitragsrechner können Sie Ihren voraussichtlichen Mitgliedsbeitrag berechnen. Den genauen Betrag ermittelt Ihr Berater anhand der Beitragsordnung. Dazu kommt eine einmalige Aufnahmegebühr von 15 Euro.

Geben Sie Ihr Jahreseinkommen an (brutto):

Die Höhe des Mitgliedsbeitrages bemisst sich nach der Höhe der gesamten Jahreseinnahmen des Mitgliedes aus sämtlichen Einkunftsarten innerhalb der Beratungsbefugnis (§ 4 Nr. 11 StBerG), einschließlich Kindergeld, Zulagen, sowie allen Lohnersatzleistungen und dergleichen.

Bei verheirateten Mitgliedern wird nur ein gemeinsamer Beitrag erhoben. Beitragsbemessungs- grundlage sind in diesem Fall die Gesamtjahreseinnahmen beider Ehegatten.

Die Verpflichtung zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages ist unabhängig davon, ob die angebotene Hilfe zur steuerlichen Beratung in Anspruch genommen wird oder nicht (§ 14 Abs. 1 Nr. 5 StBerG).