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und aktuelle

Aktuelle Meldungen

Lesen Sie hier über interessante und wissenswerte Neuigkeiten.

Streichung der Pendlerpauschale hat nichts mit Klimaschutz zu tun

“Die Abschaffung der Pendlerpauschale zu fordern, weil dem Staat Geld für den Klimaschutz fehlt, ist ein Schlag ins Gesicht der berufstätigen Bevölkerung”, betont Erich Nöll, Rechtsanwalt und Geschäftsführer des Bundesverbandes Lohnsteuerhilfevereine e.V. aus Berlin. […]

Frist: 30.11.2023 – noch im Dezember mehr netto mit Behinderten-Pauschbetrag

“Kurz vor Jahresende lohnt es sich, alle Chancen zum Steuern sparen zu checken”, rät der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BVL). […]

Nachträgliche Energiepreispauschale mit Steuervorteil

Gute Nachrichten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die noch über ihre Steuererklärung 2022 die Energiepreispauschale einlösen können. […]

DGB und BVL kritisieren neue Expertenkommission zur Einkommensteuer

Der Deutsche Gewerkschaftsbund und der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. kritisieren die Expertenkommission “Bürgernahe Einkommensteuer”, die heute im Bundesfinanzministerium ihre Arbeit aufgenommen hat, scharf. […]

Fehlerhaften Steuerbescheid erhalten? Einspruch einlegen!

Trotz der verlängerten Abgabefristen für die Steuererklärungen 2021 und 2022 halten viele Bürger und Bürgerinnen bereits ihre Steuerbescheide in den Händen. Ungeachtet einer Erstattung oder Nachzahlung sollte jeder Steuerpflichtige seinen Bescheid auf Richtigkeit überprüfen. Bei Fehlern kann innerhalb eines Monats Einspruch eingelegt werden. […]

Beitragsrechner

Mit unserem Beitragsrechner können Sie Ihren voraussichtlichen Mitgliedsbeitrag berechnen. Den genauen Betrag ermittelt Ihr Berater anhand der Beitragsordnung. Dazu kommt eine einmalige Aufnahmegebühr von 15 Euro.

Geben Sie Ihr Jahreseinkommen an (brutto):

Die Höhe des Mitgliedsbeitrages bemisst sich nach der Höhe der gesamten Jahreseinnahmen des Mitgliedes aus sämtlichen Einkunftsarten innerhalb der Beratungsbefugnis (§ 4 Nr. 11 StBerG), einschließlich Kindergeld, Zulagen, sowie allen Lohnersatzleistungen und dergleichen.

Bei verheirateten Mitgliedern wird nur ein gemeinsamer Beitrag erhoben. Beitragsbemessungs- grundlage sind in diesem Fall die Gesamtjahreseinnahmen beider Ehegatten.

Die Verpflichtung zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages ist unabhängig davon, ob die angebotene Hilfe zur steuerlichen Beratung in Anspruch genommen wird oder nicht (§ 14 Abs. 1 Nr. 5 StBerG).