Alles Wissenswerte
und aktuelle

Aktuelle Meldungen

Lesen Sie hier über interessante und wissenswerte Neuigkeiten.

Fehlerhaften Steuerbescheid erhalten? Einspruch einlegen!

Trotz der verlängerten Abgabefristen für die Steuererklärungen 2021 und 2022 halten viele Bürger und Bürgerinnen bereits ihre Steuerbescheide in den Händen. Ungeachtet einer Erstattung oder Nachzahlung sollte jeder Steuerpflichtige seinen Bescheid auf Richtigkeit überprüfen. Bei Fehlern kann innerhalb eines Monats Einspruch eingelegt werden. […]

Vorteile bei Saisonjobs für Studenten und Abiturienten!

Immer mehr Studentinnen und Studenten müssen neben dem Studium arbeiten, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. […]

Montagekosten der Photovoltaikanlage als Handwerkerleistung absetzbar!

Jetzt lohnt sich eine neue Photovoltaikanlage auf dem Balkon oder Dach im selbstgenutzten Wohneigentum steuerlich gleich mehrfach […]

Rentner: Fehler bei der Datenübermittlung – Finanzamt berechnet zu hohe Steuern.

Vielen Rentnerinnen und Rentnern, die wegen ihrer geringen Rente einen Grundrentenzuschlag erhalten, bringt der Steuerbescheid 2021 und 2022 eine teure Überraschung. „Das Finanzamt berechnet auf den Zuschlag zur gesetzlichen Rente Steuern, obwohl der Grundrentenzuschlag rückwirkend ab dem 1. Januar 2021 steuerfrei ist“, berichtet der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BVL). […]

Arbeitnehmer-Steuererklärung im Fokus des Verbandstages

Viele Bürger sitzen auch in der schönen Jahreszeit am Schreibtisch, um ihre Steuererklärung zu erstellen, wenn dies nicht die Berater in einem Lohnsteuerhilfeverein oder ein Steuerberater für sie erledigen. […]

Beitragsrechner

Mit unserem Beitragsrechner können Sie Ihren voraussichtlichen Mitgliedsbeitrag berechnen. Den genauen Betrag ermittelt Ihr Berater anhand der Beitragsordnung. Dazu kommt eine einmalige Aufnahmegebühr von 15 Euro.

Geben Sie Ihr Jahreseinkommen an (brutto):

Die Höhe des Mitgliedsbeitrages bemisst sich nach der Höhe der gesamten Jahreseinnahmen des Mitgliedes aus sämtlichen Einkunftsarten innerhalb der Beratungsbefugnis (§ 4 Nr. 11 StBerG), einschließlich Kindergeld, Zulagen, sowie allen Lohnersatzleistungen und dergleichen.

Bei verheirateten Mitgliedern wird nur ein gemeinsamer Beitrag erhoben. Beitragsbemessungs- grundlage sind in diesem Fall die Gesamtjahreseinnahmen beider Ehegatten.

Die Verpflichtung zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages ist unabhängig davon, ob die angebotene Hilfe zur steuerlichen Beratung in Anspruch genommen wird oder nicht (§ 14 Abs. 1 Nr. 5 StBerG).