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Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser! Mehr als zwei Drittel der Einsprüche erfolgreich

Immer mehr Steuerpflichtige legen Einspruch gegen ihren Steuerbescheid ein und haben damit Erfolg. Laut einer Statistik des Bundesfinanzministeriums (BMF) gingen 2023 fast 10 Millionen Einsprüche bei den Finanzämtern ein. Im Jahr zuvor waren es nur knapp drei Millionen. Grund dafür sind Einsprüche im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform. Es kommt aber immer wieder vor, dass sich auch beim Einkommensteuerbescheid Fehler einschleichen und das Finanzamt zu viel Steuern verlangt. Dagegen können Steuerpflichtige innerhalb eines Monats nach Erhalt ihres Steuerbescheids Einspruch einlegen. […]

Endspurt für die Steuererklärung 2023

Jetzt wird es höchste Zeit für die Steuererklärung für das Jahr 2023. Spätestens bis zum 2. September 2024 muss sie beim Finanzamt sein. Dieser Termin gilt für alle, die zur Abgabe verpflichtet sind. “Das sind viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und inzwischen auch viele Rentnerinnen und Rentner”, erläutert Erich Nöll, Geschäftsführer beim Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BVL). […]

Mit dem Umzug Zeit und Steuern sparen

Für die neue Arbeitsstelle umziehen? Fast die Hälfte aller Beschäftigten kann sich das vorstellen – trotz Homeoffice. Vor sieben Jahren kam das gerade mal für halb so viele Beschäftigte infrage, heißt es in der jüngsten Jobstudie von Ernst & Young (EY). “Da ist es gut zu wissen, dass insbesondere beruflich bedingte Umzüge beträchtlich Steuern sparen”, sagt Jana Bauer, stellvertretende Geschäftsführerin beim Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BVL). […]

Verbesserungen für Neurentner ab 2023 durch Wachstumschancengesetz

Rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Ost und West können sich ab Juli 2024 über eine deutliche Rentenerhöhung von 4,57 Prozent freuen. […]

BVL-Verbandstag am 6. Juni 2024 – Arbeitnehmersteuerrecht im Wandel: Politik, Praxis, Perspektiven

Am 6. Juni fand im Haus der Bundespressekonferenz am Schiffbauerdamm in Berlin der BVL-Verbandstag unter dem Motto “Arbeitnehmersteuerrecht im Wandel: Politik, Praxis, Perspektiven” statt. Zahlreiche Teilnehmer aus den Mitgliedsvereinen, befreundeten Organisationen und Vertreter aus Politik und Wissenschaft machten der Verbandstag zu einem vollen Erfolg. […]

Beitragsrechner

Mit unserem Beitragsrechner können Sie Ihren voraussichtlichen Mitgliedsbeitrag berechnen. Den genauen Betrag ermittelt Ihr Berater anhand der Beitragsordnung. Dazu kommt eine einmalige Aufnahmegebühr von 15 Euro.

Geben Sie Ihr Jahreseinkommen an (brutto):

Die Höhe des Mitgliedsbeitrages bemisst sich nach der Höhe der gesamten Jahreseinnahmen des Mitgliedes aus sämtlichen Einkunftsarten innerhalb der Beratungsbefugnis (§ 4 Nr. 11 StBerG), einschließlich Kindergeld, Zulagen, sowie allen Lohnersatzleistungen und dergleichen.

Bei verheirateten Mitgliedern wird nur ein gemeinsamer Beitrag erhoben. Beitragsbemessungs- grundlage sind in diesem Fall die Gesamtjahreseinnahmen beider Ehegatten.

Die Verpflichtung zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages ist unabhängig davon, ob die angebotene Hilfe zur steuerlichen Beratung in Anspruch genommen wird oder nicht (§ 14 Abs. 1 Nr. 5 StBerG).