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Aktuelle Meldungen

Lesen Sie hier über interessante und wissenswerte Neuigkeiten.

Parteispenden: Bis zu 1.650 Euro Steuervorteil ab 2026

Spenden und Mitgliedsbeiträge an anerkannte politische Parteien werden steuerlich künftig stärker gefördert. „Wer 3.300 Euro spendet, kann seine Steuer um 1.650 Euro im Jahr senken – und zwar unabhängig vom persönlichen Steuersatz“, erläutert Jana Bauer, Geschäftsführerin des Bundesverbandes Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BVL) in Berlin. […]

Höherer steuerfreier Bonus für Ehrenamtliche

Ehrenamtliches Engagement zahlt sich noch mehr aus: Freiwillige Helferinnen und Helfer können seit Januar 2026 höhere Aufwandsentschädigungen behalten, ohne Steuern und Sozialabgaben zahlen zu müssen. Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 wurde die Übungsleiterpauschale auf 3.300 Euro pro Jahr angehoben – das sind 300 Euro mehr als 2025. Auch die Ehrenamtspauschale ist gestiegen, und zwar um 120 Euro auf 960 Euro im Jahr. […]

Doppelter Haushalt: Pkw-Stellplatz spart zusätzlich Steuern

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat vor kurzem zugunsten von Berufspendlern mit doppelter Haushaltsführung entschieden. Sie können die Kosten für einen nötigen Pkw-Stellplatz in ihrer Steuererklärung geltend machen – und zwar zusätzlich zu den monatlich begrenzten Unterkunftskosten für die Zweitwohnung. Damit widersprechen die obersten Finanzrichter der bisherigen Auffassung der Finanzverwaltung. […]

Steueränderungen 2026 für Arbeitnehmer und Rentner

Auch 2026 bleibt das Steuerrecht in Bewegung. Die wichtigsten Änderungen im Einkommensteuer- und Sozialversicherungsrecht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Rentnerinnen und Rentner hat der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BVL) übersichtlich zusammengetragen. […]

Ab 2026 im Minijob bis zu 603 Euro steuerfrei verdienen!

Ab Januar 2026 können Minijobberinnen und Minijobber 603 Euro im Monat steuerfrei dazuverdienen, statt bisher 556 Euro. Das liegt daran, dass der Mindeslohn ab Neujahr 13,90 Euro beträgt, statt bisher 12,82 Euro. Seit 2022 ist die Minijob-Grenze an den Mindestlohn dynamisch gekoppelt. […]

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Beitragsrechner

Mit unserem Beitragsrechner können Sie Ihren voraussichtlichen Mitgliedsbeitrag berechnen. Den genauen Betrag ermittelt Ihr Berater anhand der Beitragsordnung. Dazu kommt eine einmalige Aufnahmegebühr von 15 Euro.

Geben Sie Ihr Jahreseinkommen an (brutto):

Die Höhe des Mitgliedsbeitrages bemisst sich nach der Höhe der gesamten Jahreseinnahmen des Mitgliedes aus sämtlichen Einkunftsarten innerhalb der Beratungsbefugnis (§ 4 Nr. 11 StBerG), einschließlich Kindergeld, Zulagen, sowie allen Lohnersatzleistungen und dergleichen.

Bei verheirateten Mitgliedern wird nur ein gemeinsamer Beitrag erhoben. Beitragsbemessungs- grundlage sind in diesem Fall die Gesamtjahreseinnahmen beider Ehegatten.

Die Verpflichtung zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages ist unabhängig davon, ob die angebotene Hilfe zur steuerlichen Beratung in Anspruch genommen wird oder nicht (§ 14 Abs. 1 Nr. 5 StBerG).