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Nutzen Sie Ihre Steuervorteile und überlassen Sie uns die Arbeit!

Lassen Sie sich von uns beraten und seien Sie sicher, dass unsere Profis die bestmögliche Steuerersparnis für Sie erreichen. Werden Sie Mitglied, damit Sie das ganze Jahr über von unseren kostenlosen Beratungsleistungen profitieren können.

Für eine einmalige Aufnahmegebühr und einen günstigen Jahresbeitrag beraten wir Sie umfassend in Ihren Steuerangelegenheiten und übernehmen die komplette Abwicklung
mit dem Finanzamt.

Wir sind für Sie da – kostengünstig, kompetent, ortsnah!

Mitgliedsbeitrag berechnen

Profitieren Sie jährlich ab 65 € von unseren Leistungen und einer ganzjährigen Beratung in Sachen Steuersparmöglichkeiten, Steuerklassenwahl und Ihrer Steuergestaltung. Berechnen Sie ganz einfach mit unserem Beitragsrechner Ihren jährlichen Beitrag für Ihre Mitgliedschaft.

Fragen zum Thema Mitgliedschaft

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen auf einen Blick.

Ganzjährig stehen wir Arbeitnehmern und Rentnern im Rahmen einer Mitgliedschaft und der Beratungsbefugnis gem. § 4 Nr. 11 StBerG mit unserem Beratungsservice bei Ihren steuerlichen Fragen zur Lohnsteuer und Einkommensteuer zur Verfügung. Der LBV verfügt über ein dichtes Netz von Geschäftsstellen in ganz Deutschland. Von hier aus helfen wir unseren Mitgliedern dabei, ihre berechtigten Interessen in ihrer Steuererklärung gegenüber den Finanzbehörden zu wahren. Kompetent und ortsnah.

Mitglied können Sie problemlos in einer unserer bundesweiten Beratungsstellen werden.

Die Aufnahme in unseren Lohnsteuerhilfeverein erfolgt mit Unterzeichnung der Beitrittserklärung. Bei Verheirateten sind beide Unterschriften erforderlich. Den Mitgliedsantrag können Sie auf folgender Seite digital ausfüllen und hochladen. Nach einer schriftlichen Bestätigung von uns sind Sie Mitglied beim LBV.

Sie haben Fragen zur Mitgliedschaft?

Wenden Sie sich mit Fragen zur Vereinsmitgliedschaft an den zuständigen Berater in Ihrer Nähe. Alternativ können Sie sich per Mail an info@lbv-hamm.de wenden.

Beitragsrechner

Mit unserem Beitragsrechner können Sie Ihren voraussichtlichen Mitgliedsbeitrag berechnen. Den genauen Betrag ermittelt Ihr Berater anhand der Beitragsordnung. Dazu kommt eine einmalige Aufnahmegebühr von 15 Euro.

Geben Sie Ihr Jahreseinkommen an (brutto):

Die Höhe des Mitgliedsbeitrages bemisst sich nach der Höhe der gesamten Jahreseinnahmen des Mitgliedes aus sämtlichen Einkunftsarten innerhalb der Beratungsbefugnis (§ 4 Nr. 11 StBerG), einschließlich Kindergeld, Zulagen, sowie allen Lohnersatzleistungen und dergleichen.

Bei verheirateten Mitgliedern wird nur ein gemeinsamer Beitrag erhoben. Beitragsbemessungs- grundlage sind in diesem Fall die Gesamtjahreseinnahmen beider Ehegatten.

Die Verpflichtung zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages ist unabhängig davon, ob die angebotene Hilfe zur steuerlichen Beratung in Anspruch genommen wird oder nicht (§ 14 Abs. 1 Nr. 5 StBerG).