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Geben Sie Ihren Ort an und senden Sie Ihre Anfrage ab. Wir ermitteln automatisch die für Sie zuständige Beratungsstelle. Diese meldet sich anschließend telefonisch bei Ihnen, um den Mitgliedantrag persönlich mit Ihnen zu besprechen.

Mitgliedsbeitrag berechnen

Profitieren Sie jährlich ab 65 € von unseren Leistungen und einer ganzjährigen Beratung in Sachen Steuersparmöglichkeiten, Steuerklassenwahl und Ihrer Steuergestaltung. Berechnen Sie ganz einfach mit unserem Beitragsrechner Ihren jährlichen Beitrag für Ihre Mitgliedschaft.

Fragen zum Thema Mitgliedschaft

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen auf einen Blick.

Ganzjährig stehen wir Arbeitnehmern und Rentnern im Rahmen einer Mitgliedschaft und der Beratungsbefugnis gem. § 4 Nr. 11 StBerG mit unserem Beratungsservice bei Ihren steuerlichen Fragen zur Lohnsteuer und Einkommensteuer zur Verfügung. Der LBV verfügt über ein dichtes Netz von Geschäftsstellen in ganz Deutschland. Von hier aus helfen wir unseren Mitgliedern dabei, ihre berechtigten Interessen in ihrer Steuererklärung gegenüber den Finanzbehörden zu wahren. Kompetent und ortsnah.

Der einfachste Weg zur Mitgliedschaft ist ein Telefonat mit unserer Beratungsstelle in Hamm. Dabei klären wir Ihre steuerliche Situation und alle notwendigen Schritte.
Alternativ können Sie den Mitgliedsantrag über unsere Website herunterladen, selbst ausfüllen und anschließend wieder hochladen.

Den Antrag selbst bearbeiten

Wenn Sie Ihren Mitgliedsantrag selbst ausfüllen möchten, stellen wir Ihnen das entsprechende Formular auf unserer Website zur Verfügung. Laden Sie den Antrag herunter, füllen Sie ihn vollständig aus und laden Sie ihn anschließend wieder hoch.

Nach dem Eingang prüfen wir Ihre Angaben sorgfältig. Sobald alles vollständig vorliegt, kümmern wir uns um die weitere Bearbeitung Ihrer Mitgliedschaft.

So können Sie den Antrag flexibel und in Ihrem eigenen Tempo erledigen.

Beitragsrechner

Mit unserem Beitragsrechner können Sie Ihren voraussichtlichen Mitgliedsbeitrag berechnen. Den genauen Betrag ermittelt Ihr Berater anhand der Beitragsordnung. Dazu kommt eine einmalige Aufnahmegebühr von 15 Euro.

Geben Sie Ihr Jahreseinkommen an (brutto):

Die Höhe des Mitgliedsbeitrages bemisst sich nach der Höhe der gesamten Jahreseinnahmen des Mitgliedes aus sämtlichen Einkunftsarten innerhalb der Beratungsbefugnis (§ 4 Nr. 11 StBerG), einschließlich Kindergeld, Zulagen, sowie allen Lohnersatzleistungen und dergleichen.

Bei verheirateten Mitgliedern wird nur ein gemeinsamer Beitrag erhoben. Beitragsbemessungs- grundlage sind in diesem Fall die Gesamtjahreseinnahmen beider Ehegatten.

Die Verpflichtung zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages ist unabhängig davon, ob die angebotene Hilfe zur steuerlichen Beratung in Anspruch genommen wird oder nicht (§ 14 Abs. 1 Nr. 5 StBerG).