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Lesen Sie hier über interessante und wissenswerte Neuigkeiten.

Betriebliche Altersvorsorge: Keine Steuervorteile bei Kapitalauszahlung aus Direktversicherungen und Co.

Fast 21 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verfügen nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) über eine betriebliche Altersvorsorge. „Wollen sie sich im Ruhestand das angesparte Kapital auf einmal auszahlen lassen, sollten sie die steuerlichen Folgen genau kennen, um nicht in eine teure Steuerfalle zu tappen“, sagt Jana Bauer, Geschäftsführerin des Bundesverbands Lohnsteuerhilfevereine (BVL). […]

Beratung durch Lohnsteuerhilfevereine für viel mehr Steuerpflichtige offen!

Deutlich mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Rentnerinnen und Rentner können künftig ihre Steuererklärung kostengünstig von Profis erstellen lassen. Ab September 2026 dürfen Lohnsteuerhilfevereine auch diejenigen steuerlich beraten, deren Nebeneinkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitalvermögen die bisher zulässige Grenze überschritten haben. […]

Steuererklärung 2025: Warum sich die Abgabe oft auszahlt

Es lohnt sich, Zeit für die Steuererklärung 2025 zu investieren. Viele Beschäftigte können sich mehrere hundert Euro vom Finanzamt zurückholen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts (Destatis) lag die durchschnittliche Erstattung zuletzt bei 1.172 Euro. […]

Renten steigen um 4,24 Prozent zum 1. Juli 2026 – Steuerpflicht wächst mit

Zum 1. Juli 2026 steigen die gesetzlichen Renten in Deutschland um 4,24 Prozent. Die Anpassung stärkt die Einkommen der Ruheständler und setzt ein wichtiges Signal für die Alterssicherung. Gleichzeitig führen steigende Renten dazu, dass mehr Rentner eine Steuererklärung abgeben müssen. […]

Steuererklärung per App: kein Rundum-sorglos-Paket

Ab Juli 2026 verspricht die Finanzverwaltung, die Steuererklärung 2025 mit nur einem Klick per Smartphone erledigen zu können. Möglich ist das durch eine neue App-Funktion von „MeinElster+“. Bisher können mit der App vor allem Belege gesammelt werden. Doch die Zeitersparnis hat einen Haken. Bei der automatisierten Abrechnung wird die individuelle Steuerersparnis weder geprüft noch ausgeschöpft, so der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BVL) in Berlin. […]

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Beitragsrechner

Mit unserem Beitragsrechner können Sie Ihren voraussichtlichen Mitgliedsbeitrag berechnen. Den genauen Betrag ermittelt Ihr Berater anhand der Beitragsordnung. Dazu kommt eine einmalige Aufnahmegebühr von 15 Euro.

Geben Sie Ihr Jahreseinkommen an (brutto):

Die Höhe des Mitgliedsbeitrages bemisst sich nach der Höhe der gesamten Jahreseinnahmen des Mitgliedes aus sämtlichen Einkunftsarten innerhalb der Beratungsbefugnis (§ 4 Nr. 11 StBerG), einschließlich Kindergeld, Zulagen, sowie allen Lohnersatzleistungen und dergleichen.

Bei verheirateten Mitgliedern wird nur ein gemeinsamer Beitrag erhoben. Beitragsbemessungs- grundlage sind in diesem Fall die Gesamtjahreseinnahmen beider Ehegatten.

Die Verpflichtung zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages ist unabhängig davon, ob die angebotene Hilfe zur steuerlichen Beratung in Anspruch genommen wird oder nicht (§ 14 Abs. 1 Nr. 5 StBerG).