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und aktuelle

Aktuelle Meldungen

Lesen Sie hier über interessante und wissenswerte Neuigkeiten.

Steueränderungen 2026 für Arbeitnehmer und Rentner

Auch 2026 bleibt das Steuerrecht in Bewegung. Die wichtigsten Änderungen im Einkommensteuer- und Sozialversicherungsrecht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Rentnerinnen und Rentner hat der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BVL) übersichtlich zusammengetragen. […]

Ab 2026 im Minijob bis zu 603 Euro steuerfrei verdienen!

Ab Januar 2026 können Minijobberinnen und Minijobber 603 Euro im Monat steuerfrei dazuverdienen, statt bisher 556 Euro. Das liegt daran, dass der Mindeslohn ab Neujahr 13,90 Euro beträgt, statt bisher 12,82 Euro. Seit 2022 ist die Minijob-Grenze an den Mindestlohn dynamisch gekoppelt. […]

Gutes tun und dabei Steuern sparen!

Gerade zum Jahreswechsel wollen viele Menschen noch etwas Gutes tun und für humanitäre Hilfe spenden. Ob für Ärzte ohne Grenzen, die Deutsche Welthungerhilfe, Vereine oder andere steuerbegünstigte Organisationen: „Die Spende zahlt sich auch steuerlich aus. Der Betrag senkt mit der nächsten Steuererklärung die fällige Einkommensteuer“, erklärt David Martens, stellvertretender Geschäftsführer des Bundesverbandes Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BVL) in Berlin. […]

Unterhaltszahler aufgepasst: Barzahlungen seit 2025 nicht mehr steuerlich anerkannt

Wer bedürftige Angehörige finanziell unterstützt, muss neue Steuerregeln beachten. Seit dem 1. Januar 2025 erkennt das Finanzamt keine Barzahlungen mehr an. Das wurde mit dem Jahressteuergesetz 2024 geändert, um Missbrauch zu vermeiden. Die Änderung betrifft ausschließlich Geldzuwendungen. […]

Steuerbescheide im Visier: Einspruch lohnt sich und wird immer häufiger genutzt

Die aktuelle Statistik des Bundesfinanzministeriums (BMF) zur Einspruchsbearbeitung 2024 zeigt: Wer seinen Steuerbescheid genau prüft und Fehler entdeckt, sollte sein Recht auf Einspruch unbedingt nutzen. Millionen Bürger machen davon jedes Jahr Gebrauch – größtenteils mit Erfolg. […]

Beitragsrechner

Mit unserem Beitragsrechner können Sie Ihren voraussichtlichen Mitgliedsbeitrag berechnen. Den genauen Betrag ermittelt Ihr Berater anhand der Beitragsordnung. Dazu kommt eine einmalige Aufnahmegebühr von 15 Euro.

Geben Sie Ihr Jahreseinkommen an (brutto):

Die Höhe des Mitgliedsbeitrages bemisst sich nach der Höhe der gesamten Jahreseinnahmen des Mitgliedes aus sämtlichen Einkunftsarten innerhalb der Beratungsbefugnis (§ 4 Nr. 11 StBerG), einschließlich Kindergeld, Zulagen, sowie allen Lohnersatzleistungen und dergleichen.

Bei verheirateten Mitgliedern wird nur ein gemeinsamer Beitrag erhoben. Beitragsbemessungs- grundlage sind in diesem Fall die Gesamtjahreseinnahmen beider Ehegatten.

Die Verpflichtung zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages ist unabhängig davon, ob die angebotene Hilfe zur steuerlichen Beratung in Anspruch genommen wird oder nicht (§ 14 Abs. 1 Nr. 5 StBerG).