Stellenangebote beim LBV
Jetzt Berater werden!

Aufgabengebiet

Als Berater sind Sie in erster Linie dafür zuständig, die Mitglieder im Rahmen der Beratungsbefugnis für Lohnsteuerhilfevereine optimal zu beraten und neue Mitglieder für den Verein zu gewinnen.

Qualifikation

Wir erwarten unter anderem fundierte Kenntnisse im Einkommensteuer- und Verfahrensrecht, Berufspraxis in der Arbeitnehmerberatung und eine ausgeprägte Kommunikationsstärke.

Nehmen Sie Ihren Erfolg in die eigene Hand

Als Berater beim LBV gilt für Sie: Sie entscheiden selbst über Ihren Erfolg. Selbstverständlich unterstützen wir Sie beim Aufbau Ihrer nebenberuflichen Existenz.
Gerne informieren wir Sie ausführlicher in einem persönlichen Gespräch.

Stellenanzeigen

Für die fachkundige steuerliche Beratung der vorhandenen Vereinsmitglieder suchen wir im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit bundesweit erfahrene und engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

"Besonders angenehmes Arbeitsklima"

Beim LBV legen wir Wert auf steuerliche Beratung unserer Mitglieder auf höchstem Niveau. Dieses Miteinander verbindet und macht sich entsprechend bemerkbar in einem besonders angenehmen Arbeitsklima.

Dipl.-Finw. Thorsten Ehrl, Beratungsstellenleiter

"Ich schätze den respektvollen Umgang"

Jeden Tag warten neue und spannende Aufgaben auf uns, die wir mit einem zuverlässigen und starken Team mit Freude und Spaß an der Arbeit bewältigen. Ich schätze den respektvollen Umgang miteinander.

Michael Erkeling, Berater

Ausbildung beim LBV

Du findest das Aufgabengebiet und die Zukunftsperspektiven des Berufs als Steuerberater spannend und bist auf der Suche nach einer passenden Ausbildung? Informiere Dich hier über die Möglichkeit der Ausbildung beim LBV!

[aktuell keine Ausbildungsstellen verfügbar]

Ihr Ansprechpartner

Auf den Unterseiten der Stellenanzeigen finden Sie die Möglichkeit zur Online-Bewerbung. Alternativ können Sie sich mit Fragen oder Ihrer Bewerbung an die angegebenen Kontaktdaten richten.

Dipl.-Finw. Thorsten Ehrl
ehrl@lbv-hamm.de

Beitragsrechner

Mit unserem Beitragsrechner können Sie Ihren voraussichtlichen Mitgliedsbeitrag berechnen. Den genauen Betrag ermittelt Ihr Berater anhand der Beitragsordnung. Dazu kommt eine einmalige Aufnahmegebühr von 15 Euro.

Geben Sie Ihr Jahreseinkommen an (brutto):

Die Höhe des Mitgliedsbeitrages bemisst sich nach der Höhe der gesamten Jahreseinnahmen des Mitgliedes aus sämtlichen Einkunftsarten innerhalb der Beratungsbefugnis (§ 4 Nr. 11 StBerG), einschließlich Kindergeld, Zulagen, sowie allen Lohnersatzleistungen und dergleichen.

Bei verheirateten Mitgliedern wird nur ein gemeinsamer Beitrag erhoben. Beitragsbemessungs- grundlage sind in diesem Fall die Gesamtjahreseinnahmen beider Ehegatten.

Die Verpflichtung zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages ist unabhängig davon, ob die angebotene Hilfe zur steuerlichen Beratung in Anspruch genommen wird oder nicht (§ 14 Abs. 1 Nr. 5 StBerG).