Deutschland ist bei der jüngsten Hochwasserlage im September 2024 recht glimpflich davongekommen. Bei den Hochwasserereignissen zu Beginn und im Sommer dieses Jahres wurden jedoch teils erhebliche Schäden verursacht. Betroffen sind davon auch Vermieter von Immobilien. “Sind im Zusammenhang mit Hochwasserlagen Schäden an Vermietungsobjekten entstanden, können Betroffene steuerliche Sonder- und Vereinfachungsregeln in Anspruch nehmen, um den finanziellen Schaden etwas abzumildern”, erklärt Erich Nöll, Geschäftsführer beim Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e. V. in Berlin. […]