Höherer steuerfreier Bonus für Ehrenamtliche

Ehrenamtliches Engagement zahlt sich noch mehr aus: Freiwillige Helferinnen und Helfer können seit Januar 2026 höhere Aufwandsentschädigungen behalten, ohne Steuern und Sozialabgaben zahlen zu müssen. Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 wurde die Übungsleiterpauschale auf 3.300 Euro pro Jahr angehoben – das sind 300 Euro mehr als 2025. Auch die Ehrenamtspauschale ist gestiegen, und zwar um 120 Euro auf 960 Euro im Jahr. […]

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Beitragsrechner

Mit unserem Beitragsrechner können Sie Ihren voraussichtlichen Mitgliedsbeitrag berechnen. Den genauen Betrag ermittelt Ihr Berater anhand der Beitragsordnung. Dazu kommt eine einmalige Aufnahmegebühr von 15 Euro.

Geben Sie Ihr Jahreseinkommen an (brutto):

Die Höhe des Mitgliedsbeitrages bemisst sich nach der Höhe der gesamten Jahreseinnahmen des Mitgliedes aus sämtlichen Einkunftsarten innerhalb der Beratungsbefugnis (§ 4 Nr. 11 StBerG), einschließlich Kindergeld, Zulagen, sowie allen Lohnersatzleistungen und dergleichen.

Bei verheirateten Mitgliedern wird nur ein gemeinsamer Beitrag erhoben. Beitragsbemessungs- grundlage sind in diesem Fall die Gesamtjahreseinnahmen beider Ehegatten.

Die Verpflichtung zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages ist unabhängig davon, ob die angebotene Hilfe zur steuerlichen Beratung in Anspruch genommen wird oder nicht (§ 14 Abs. 1 Nr. 5 StBerG).