Kindergeld nach dem Schulabschluss: Worauf Eltern achten sollten

Direkt nach dem Schulabschluss wechseln längst nicht alle jungen Erwachsenen von der Schulbank in den Hörsaal oder in die Berufsschule. Rund ein Drittel der Schulabgänger beginnt mit Studium oder Ausbildung laut Datenreport des Bundesinstituts für Berufsbildung erst später. Damit Eltern in dieser Phase das Kindergeld nicht verlieren, sollten sie die Regeln kennen. […]

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Die Höhe des Mitgliedsbeitrages bemisst sich nach der Höhe der gesamten Jahreseinnahmen des Mitgliedes aus sämtlichen Einkunftsarten innerhalb der Beratungsbefugnis (§ 4 Nr. 11 StBerG), einschließlich Kindergeld, Zulagen, sowie allen Lohnersatzleistungen und dergleichen.

Bei verheirateten Mitgliedern wird nur ein gemeinsamer Beitrag erhoben. Beitragsbemessungs- grundlage sind in diesem Fall die Gesamtjahreseinnahmen beider Ehegatten.

Die Verpflichtung zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages ist unabhängig davon, ob die angebotene Hilfe zur steuerlichen Beratung in Anspruch genommen wird oder nicht (§ 14 Abs. 1 Nr. 5 StBerG).