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Geben Sie Ihren Ort an und senden Sie Ihre Anfrage ab. Wir ermitteln automatisch die für Sie zuständige Beratungsstelle. Diese meldet sich anschließend telefonisch bei Ihnen, um den Mitgliedantrag persönlich mit Ihnen zu besprechen.

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Als Mitglied der LBV profitieren Sie von individueller Beratung, persönlicher Betreuung und der Unterstützung durch erfahrene Ansprechpartner. Unsere Berater begleiten Sie zuverlässig bei Ihren Anliegen und stehen Ihnen bei Fragen kompetent zur Seite. Eine Mitgliedschaft bedeutet Sicherheit, Transparenz und einen verlässlichen Partner an Ihrer Seite.

Unsere Berater sind in verschiedenen regionalen Beratungsstellen organisiert. Ihre Anfrage wird anhand Ihres Wohnorts automatisch der nächstgelegenen Beratungsstelle zugeordnet. So erhalten Sie eine persönliche Beratung durch einen Ansprechpartner aus Ihrer Region.

Fragen zum Thema Mitgliedschaft

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen auf einen Blick.

Ganzjährig stehen wir Arbeitnehmern und Rentnern im Rahmen einer Mitgliedschaft und der Beratungsbefugnis gem. § 4 Nr. 11 StBerG mit unserem Beratungsservice bei Ihren steuerlichen Fragen zur Lohnsteuer und Einkommensteuer zur Verfügung. Der LBV verfügt über ein dichtes Netz von Geschäftsstellen in ganz Deutschland. Von hier aus helfen wir unseren Mitgliedern dabei, ihre berechtigten Interessen in ihrer Steuererklärung gegenüber den Finanzbehörden zu wahren. Kompetent und ortsnah.

Mitglied können Sie problemlos in einer unserer bundesweiten Beratungsstellen werden.

Die Aufnahme in unseren Lohnsteuerhilfeverein erfolgt mit Unterzeichnung der Beitrittserklärung. Bei Verheirateten sind beide Unterschriften erforderlich. Den Mitgliedsantrag können Sie auf folgender Seite digital ausfüllen und hochladen. Nach einer schriftlichen Bestätigung von uns sind Sie Mitglied beim LBV.

Beitragsrechner

Mit unserem Beitragsrechner können Sie Ihren voraussichtlichen Mitgliedsbeitrag berechnen. Den genauen Betrag ermittelt Ihr Berater anhand der Beitragsordnung. Dazu kommt eine einmalige Aufnahmegebühr von 15 Euro.

Geben Sie Ihr Jahreseinkommen an (brutto):

Die Höhe des Mitgliedsbeitrages bemisst sich nach der Höhe der gesamten Jahreseinnahmen des Mitgliedes aus sämtlichen Einkunftsarten innerhalb der Beratungsbefugnis (§ 4 Nr. 11 StBerG), einschließlich Kindergeld, Zulagen, sowie allen Lohnersatzleistungen und dergleichen.

Bei verheirateten Mitgliedern wird nur ein gemeinsamer Beitrag erhoben. Beitragsbemessungs- grundlage sind in diesem Fall die Gesamtjahreseinnahmen beider Ehegatten.

Die Verpflichtung zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages ist unabhängig davon, ob die angebotene Hilfe zur steuerlichen Beratung in Anspruch genommen wird oder nicht (§ 14 Abs. 1 Nr. 5 StBerG).