Endspurt für die Steuererklärung 2023

Jetzt wird es höchste Zeit für die Steuererklärung für das Jahr 2023. Spätestens bis zum 2. September 2024 muss sie beim Finanzamt sein. Dieser Termin gilt für alle, die zur Abgabe verpflichtet sind. “Das sind viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und inzwischen auch viele Rentnerinnen und Rentner”, erläutert Erich Nöll, Geschäftsführer beim Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BVL). […]

Beitragsrechner

Mit unserem Beitragsrechner können Sie Ihren voraussichtlichen Mitgliedsbeitrag berechnen. Den genauen Betrag ermittelt Ihr Berater anhand der Beitragsordnung. Dazu kommt eine einmalige Aufnahmegebühr von 15 Euro.

Geben Sie Ihr Jahreseinkommen an (brutto):

Die Höhe des Mitgliedsbeitrages bemisst sich nach der Höhe der gesamten Jahreseinnahmen des Mitgliedes aus sämtlichen Einkunftsarten innerhalb der Beratungsbefugnis (§ 4 Nr. 11 StBerG), einschließlich Kindergeld, Zulagen, sowie allen Lohnersatzleistungen und dergleichen.

Bei verheirateten Mitgliedern wird nur ein gemeinsamer Beitrag erhoben. Beitragsbemessungs- grundlage sind in diesem Fall die Gesamtjahreseinnahmen beider Ehegatten.

Die Verpflichtung zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages ist unabhängig davon, ob die angebotene Hilfe zur steuerlichen Beratung in Anspruch genommen wird oder nicht (§ 14 Abs. 1 Nr. 5 StBerG).