Parteispenden: Bis zu 1.650 Euro Steuervorteil ab 2026

Spenden und Mitgliedsbeiträge an anerkannte politische Parteien werden steuerlich künftig stärker gefördert. „Wer 3.300 Euro spendet, kann seine Steuer um 1.650 Euro im Jahr senken – und zwar unabhängig vom persönlichen Steuersatz“, erläutert Jana Bauer, Geschäftsführerin des Bundesverbandes Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BVL) in Berlin. […]

Vielen Dank!

Ihre Bewerbung ist erfolgreich bei uns eingegangen.
Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück.

Beitragsrechner

Mit unserem Beitragsrechner können Sie Ihren voraussichtlichen Mitgliedsbeitrag berechnen. Den genauen Betrag ermittelt Ihr Berater anhand der Beitragsordnung. Dazu kommt eine einmalige Aufnahmegebühr von 15 Euro.

Geben Sie Ihr Jahreseinkommen an (brutto):

Die Höhe des Mitgliedsbeitrages bemisst sich nach der Höhe der gesamten Jahreseinnahmen des Mitgliedes aus sämtlichen Einkunftsarten innerhalb der Beratungsbefugnis (§ 4 Nr. 11 StBerG), einschließlich Kindergeld, Zulagen, sowie allen Lohnersatzleistungen und dergleichen.

Bei verheirateten Mitgliedern wird nur ein gemeinsamer Beitrag erhoben. Beitragsbemessungs- grundlage sind in diesem Fall die Gesamtjahreseinnahmen beider Ehegatten.

Die Verpflichtung zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages ist unabhängig davon, ob die angebotene Hilfe zur steuerlichen Beratung in Anspruch genommen wird oder nicht (§ 14 Abs. 1 Nr. 5 StBerG).