Verbesserungen für Neurentner ab 2023 durch Wachstumschancengesetz
Rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Ost und West können sich ab Juli 2024 über eine deutliche Rentenerhöhung von 4,57 Prozent freuen. […]
Rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Ost und West können sich ab Juli 2024 über eine deutliche Rentenerhöhung von 4,57 Prozent freuen. […]
LBV | Lohnsteuer-Beratungs-Verein e. V.
Lohnsteuerhilfeverein
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Die Höhe des Mitgliedsbeitrages bemisst sich nach der Höhe der gesamten Jahreseinnahmen des Mitgliedes aus sämtlichen Einkunftsarten innerhalb der Beratungsbefugnis (§ 4 Nr. 11 StBerG), einschließlich Kindergeld, Zulagen, sowie allen Lohnersatzleistungen und dergleichen.
Bei verheirateten Mitgliedern wird nur ein gemeinsamer Beitrag erhoben. Beitragsbemessungs- grundlage sind in diesem Fall die Gesamtjahreseinnahmen beider Ehegatten.
Die Verpflichtung zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages ist unabhängig davon, ob die angebotene Hilfe zur steuerlichen Beratung in Anspruch genommen wird oder nicht (§ 14 Abs. 1 Nr. 5 StBerG).