Wer hohe Gesundheitskosten hat, zahlt weniger Steuern!

Jede zweite Arzneimittelpackung, die in Apotheken verkauft wird, ist laut Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI) nicht rezeptpflichtig. „Doch auch bei rezeptfreien Arzneien kann es sinnvoll sein, sich diese vom Arzt verordnen zu lassen, vor allem dann, wenn man insgesamt im Jahr viel Geld für seine Gesundheit ausgeben muss“, empfiehlt Ericht Nöll, Rechtsanwalt und Geschäftsführer beim Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BVL) in Berlin. „So können sich die Aufwendungen zumindest teilweise steuermindernd als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung auswirken“. […]

Beitragsrechner

Mit unserem Beitragsrechner können Sie Ihren voraussichtlichen Mitgliedsbeitrag berechnen. Den genauen Betrag ermittelt Ihr Berater anhand der Beitragsordnung. Dazu kommt eine einmalige Aufnahmegebühr von 15 Euro.

Geben Sie Ihr Jahreseinkommen an (brutto):

Die Höhe des Mitgliedsbeitrages bemisst sich nach der Höhe der gesamten Jahreseinnahmen des Mitgliedes aus sämtlichen Einkunftsarten innerhalb der Beratungsbefugnis (§ 4 Nr. 11 StBerG), einschließlich Kindergeld, Zulagen, sowie allen Lohnersatzleistungen und dergleichen.

Bei verheirateten Mitgliedern wird nur ein gemeinsamer Beitrag erhoben. Beitragsbemessungs- grundlage sind in diesem Fall die Gesamtjahreseinnahmen beider Ehegatten.

Die Verpflichtung zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages ist unabhängig davon, ob die angebotene Hilfe zur steuerlichen Beratung in Anspruch genommen wird oder nicht (§ 14 Abs. 1 Nr. 5 StBerG).