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Bei uns profitieren Sie aus einem großen Netzwerk an Steuerberatern.
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Unser Verein im Überblick

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen auf einen Blick.

Profitieren Sie jährlich ab 65 € von unseren Leistungen und einer ganzjährigen Beratung in Sachen Steuersparmöglichkeiten, Steuerklassenwahl und Ihrer Steuergestaltung. Berechnen Sie ganz einfach mit unserem Beitragsrechner Ihren jährlichen Beitrag für Ihre Mitgliedschaft.

Ganzjährig stehen wir Arbeitnehmern und Rentnern im Rahmen einer Mitgliedschaft und der Beratungsbefugnis gem. § 4 Nr. 11 StBerG mit unserem Beratungsservice bei Ihren steuerlichen Fragen zur Lohnsteuer und Einkommensteuer zur Verfügung. Der LBV verfügt über ein dichtes Netz von Geschäftsstellen in ganz Deutschland. Von hier aus helfen wir unseren Mitgliedern dabei, ihre berechtigten Interessen in ihrer Steuererklärung gegenüber den Finanzbehörden zu wahren. Kompetent und ortsnah.

Mitglied können Sie problemlos in einer unserer bundesweiten Beratungsstellen werden.

Die Aufnahme in unseren Lohnsteuerhilfeverein erfolgt mit Unterzeichnung der Beitrittserklärung. Bei Verheirateten sind beide Unterschriften erforderlich. Den Mitgliedsantrag können Sie auf folgender Seite digital ausfüllen und hochladen. Nach einer schriftlichen Bestätigung von uns sind Sie Mitglied beim LBV.

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Bei uns sind Sie immer in kompetenten Händen - Wir sind für Sie da!

Cornelia Kaufmann

Service Assistentin, Beratungsstelle Hamm

Dipl.-Finw. Thorsten Ehrl

Steuerberater, Beratungsstellenleiter in Dortmund

Amira Brahimi

Auszubildende, Beratungsstelle Hamm

Michael Erkeling

Berater, Beratungsstelle Hamm

Laila Chaabane

Service Assistentin, Beratungsstelle Hamm

Sandra Czerwinski

Assistentin des Vorstandes, Bundesgeschäftsstelle Hamm

Beitragsrechner

Mit unserem Beitragsrechner können Sie Ihren voraussichtlichen Mitgliedsbeitrag berechnen. Den genauen Betrag ermittelt Ihr Berater anhand der Beitragsordnung. Dazu kommt eine einmalige Aufnahmegebühr von 15 Euro.

Geben Sie Ihr Jahreseinkommen an (brutto):

Die Höhe des Mitgliedsbeitrages bemisst sich nach der Höhe der gesamten Jahreseinnahmen des Mitgliedes aus sämtlichen Einkunftsarten innerhalb der Beratungsbefugnis (§ 4 Nr. 11 StBerG), einschließlich Kindergeld, Zulagen, sowie allen Lohnersatzleistungen und dergleichen.

Bei verheirateten Mitgliedern wird nur ein gemeinsamer Beitrag erhoben. Beitragsbemessungs- grundlage sind in diesem Fall die Gesamtjahreseinnahmen beider Ehegatten.

Die Verpflichtung zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages ist unabhängig davon, ob die angebotene Hilfe zur steuerlichen Beratung in Anspruch genommen wird oder nicht (§ 14 Abs. 1 Nr. 5 StBerG).